a) Was genau ist REACH?
Die Europäische Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung und Authorisierung von Chemikalien) behandelt die Herstellung und den Import chemischer Substanzen. Die Verordnung bezieht sich auf einzelne chemische Stoffe, d. h. in Formulierungen oder Gemischen werden einzelne Komponenten getrennt voneinander betrachtet. Betroffen von REACH sind alle Substanzen, die in einem Volumen größer als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Die Durchführung der REACH-Verordnung wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki begleitet.

b) Was sind die Ziele der Verordnung?
REACH bezieht sich auf die gesamte Lieferkette einer Substanz mit dem Ziel, Mensch und Umwelt bestmöglich zu schützen. Im Mittelpunkt steht dabei die Minimierung von Risiken für den Anwender. Folglich dürfen nach der Registrierung nur solche Stoffe eingesetzt werden, deren Anwendung im Registrierungsdossier berücksichtigt wurde. Ein weiteres Ziel der REACH-Verordnung ist die Minimierung von Wirbeltierversuchen, die pro Substanz nur einmal durchgeführt werden dürfen.

c) Wie wird REACH implementiert?
Seit dem 01. Juni 2007 wird REACH stufenweise über einen Zeitraum von elf Jahren umgesetzt.

Am 01. Juni 2008, ein Jahr nach dem Start der REACH-Verordnung, begann die Vorregistrierphase. Nur Substanzen, die im halbjährigen Zeitraum bis zum 30.11.2008 in der Online-Plattform REACH-IT vorregistriert wurden, durften ab dem 01.Dezember 2008 noch produziert oder importiert werden.

Ab dem 01.12.2008 begann die Registrierungsphase. Der Zeitpunkt, zu dem die Registrierung abgeschlossen sein muss(te), hängt vom Produktions- bzw. Importvolumen und ggf. der Einstufung ab. Als Faustregel gilt, je größer das Volumen, desto früher muss das Registrierungsdossier eingereicht werden bzw. desto umfangreicher sind die zu erbringenden Informationen. Im Einzelnen bedeutet dies folgende Zeiträume:

  • bis zum 30.11.2010 für Volumen 1000 t/a oder 100 t/a und R50/53
  • bis 31.05.2013 für Volumen zwischen 100 – 1000 t/a
  • bis zum 31.05.2018 für Volumen zwischen 1 – 100 t/a

Nach der Vorregistrierung wurden die vorregistrierten Stoffe in Abhängigkeit von der CAS-Nummer in Substance-Information-Exchange-Fora (SIEFs) vereinigt. Ziel des SIEFS ist die Erstellung eines gemeinsamen Registrierungsdossiers. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, in einem Konsortium die anfallenden Aufgaben gemeinsam zu erledigen. Ein Konsortium bietet den Vorteil, dass Produzenten aktiv und effektiv zusammen arbeiten können, während sich die Kommunikation im SIEF oft schwierig gestaltet, da viele Vorregistrierungen nur aus Sicherheitsgründen getätigt wurden, um die Übergangsfristen zu nutzen.

d) Gibt es Ausnahmen von der REACH-Verordnung?
In Anhang IV und Anhang V sind die Stoffe bzw. Substanzklassen aufgeführt, die von einer Registrierung unter REACH ausgenommen sind. Außerdem sind Polymere, sofern sie die Polymerdefinition gemäß der REACH-Verordnung Artikel 3 (5) erfüllen, von einer Registrierung befreit. In diesem Fall müssen jedoch die Monomere registriert werden.

e) Was müssen Unternehmen für die REACH-Umsetzung leisten?
Unternehmen, die sich mit Chemikalien beschäftigen, müssen sich Ihrer Rolle in der Lieferkette bewusst sein. In Abhängigkeit, ob ein Unternehmen als Produzent/Importeur direkt betroffen ist oder als Käufer bzw. Anwender (nachgeschalteter Anwender) auftritt, ergeben sich bestimmte Pflichten. Hersteller oder Importeure von betroffenen Substanzen müssen sich um die Registrierung beider ECHA bemühen, um weiter am europäischen Markt auftreten zu können. Alle Sicherheitsdatenblätter müssen entsprechend Artikel 31 der REACH-Verordnung 1907/2006/EC erstellt werden.

Käufer und Verwender von betroffenen Chemikalien müssen die REACH-Konformität sicherstellen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die entsprechenden Substanzen nur in Anwendungen benutzt werden, die in der Registrierung berücksichtigt wurden.

Um eine REACH-Konformität sicher zu stellen, ist eine lückenlose Kommunikation zwischen Herstellern und Downstream-Usern sehr wichtig.

a) Was wurde bisher getan?

  • Alle betroffenen Stoffe wurden bei der ECHA vorregistriert und werden bzw. sind bereits registriert worden.
  • Alle wichtigen Rohstoffe wurden vorregistriert.
  • Wir sind Mitglied von mehreren Konsortien, die sich intensiv mit der Erstellung von Registrierungsdossiers beschäftigen.
  • In zwei Konsortien für die 2010-Registrierungs-Deadline ist Schill+Seilacher "Struktol" GmbH Lead-Registrant.
  • Schill+Seilacher "Struktol" GmbH ist auch Lead-Registrant für bestimmte Stoffe, die 2013 registriert werden.

b) Wie beeinflusst REACH den Einkauf bzw. den Verkauf?
Im Einkauf von Schill+Seilacher "Struktol" GmbH werden nur Stoffe berücksichtigt, die laut Aussage des Lieferanten konform mit der REACH-Verordnung sind.

Im Verkauf halten wir für unsere Kunden diverse QM-Statements zu REACH-Themen bereit, siehe auch Downloads. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns.

c) Registrierungsfristen bei Schill+Seilacher "Struktol" GmbH

  • 2010 – Zur ersten Registrierungsfrist 30.11.2010 wurden bereits einige Substanzen registriert. Die Registrierungsnummern werden auf den Sicherheitsdatenblättern ersichtlich sein.
  • 2013 – Momentan läuft der Prozess für die zweite Registrierfrist (31.05.2013). Schill+Seilacher "Struktol" GmbH ist in diversen Gremien vertreten, um die Registrierung zügig voranzutreiben.
  • 2018 – Zur finalen Registrierungsfrist zum 31.05.2018 werden die letzten Dossiers aller betroffenen Stoffe erstellt.

d) Unser Ansatz in Registrierungsfragen

  • Schill+Seilacher "Struktol" GmbH möchte aktiv an der Erstellung von Registrierungsdossiers mitarbeiten, um nicht zuletzt die Kostenfrage mit beantworten zu können.
  • Wir sind Gründungsmitglied in drei Konsortien.

e) Kontakt für Fragen zu REACH

Sie erreichen uns unter REACH(at)struktol.de

a) Was ist CLP?
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen implementiert das Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (GHS) der Vereinten Nationen. CLP betrifft alle europäischen Firmen, die entweder Stoffe oder Gemische herstellen bzw. in der EU importieren.

CLP vereinfacht die Kommunikation über Chemikalien und die regulative Belastung, insofern die Verordnung die Piktogrammen und Texten über Gefahren für menschliche Gesundheit und die Umweltweltweit harmonisiert. Zusammen mit REACH und CLP führt die Chemieindustrie in einen neuen Zeitraum ein.

b) Was sind CLPs Ziele?
CLP beschäftigt sich mit der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Alle verfügbaren Information sollen weltweit harmonisert werden.

In Anlehnung an die REACH-Verordnung soll durch CLP die menschliche Gesundheit und die Umwelt bestmöglich durch den Aufbau eines transparenten Systems geschützt werden.

c) Wie wird CLP implementiert?
Die CLP-Verordnung wird über zwei Fristen implementiert. Am 01. Dezember 2010 hat die CLP-Verordnung die Gefahrstoff-Richtlinie 67/548/EWG bei der Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen abgelöst.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird auf dem Sicherheitsdatenblatt neben der CLP-Gesetzgebung auch die alte Einstufung aufgeführt sein. Für Stoffe, die vor dem 01.12.2010 in den Verkehr gebracht wurden, gilt bezüglich der Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis Dezember 2012.

Am 01.06.2015 wird die CLP-Verordnung auch für Gemische (Zubereitungen Gemenge oder Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen) in Kraft treten. Es ist möglich, Gemische bereits jetzt gemäß CLP einzustufen, jedoch müssen – wie bei Reinstoffen – die beiden Klassifizierungen nach CLP und Zubereitungsrichtlinie auf dem Sicherheitsdatenblatt aufgeführt werden (bis 01.06.2015). Auch für Gemische gilt eine Übergangsfrist für die Etikettierung bis Juni 2017, falls sie bereits vor dem 01.06.2015 in Verkehr gebracht wurden.

a) Was wurde bisher geleistet (Stand 05/2011)?
Schill+Seilacher "Struktol" GmbH hat alle betroffenen Stoffe, d. h. Substanzen aus eigener Produktion bzw. importierte Rohstoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) über die Online-Plattform REACH-IT notifiziert und die entsprechende Dokumentation aktualisiert.

b) Was für Änderungen sollen Sie erwarten?
Es wurden für alle Stoffe neue CLP-konforme Sicherheitsdatenblätter und Etikettierungen erstellt. Zug um Zug wird die gesamte Produktpalette mit neuer Dokumentation versehen. Die CLP Piktogramme und Texte werden angebracht und unsere Waren werden nach CLP verpackt und gekennzeichnet. Die Schill+Seilacher "Struktol" GmbH hat auch damit begonnen, Zubereitungen gemäß CLP einzustufen. Dieser Vorgang wird vor dem Ende der 2015-Deadline abgeschlossen sein.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

c) Kontakt Information

msds(at)struktol.de